Wissenschaftlicher Dienst des EPWer Kinder ausschließen will, muss Anonymität verbieten

VPNs sind ein Schlupfloch für Jugendliche, um Social-Media-Verbote zu umgehen. Das konstatiert eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments. Er stellt deshalb eine Personalausweispflicht für die VPN-Nutzung in den Raum. Dabei sind Werkzeuge zur Identitätsverschleierung wichtige Bestandteile einer Demokratie.

  • Martin Schwarzbeck
Eine Hand hält ein Telefon auf dem steht: VPN Protected.
VPNs sind wichtige Werkzeuge zum Schutz der Privatsphäre. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Privecstasy, Bearbeitung netzpolitik.org

Alterskontrollen im Internet gefährden das Recht auf Anonymität. Sie schaffen eine umfassende Kontroll-Infrastruktur. Und zusätzlich scheinen sie weitgehend nutzlos zu sein. Jugendliche in Großbritannien umgehen sie mit falschen Schnurrbärten, elterlichen Ausweisen und der Nutzung von VPN-Diensten.

Diese Virtual Private Networks leiten Datenverkehr um und gaukeln den Diensteanbietern vor, dass sich die Nutzer*innen mit einer IP-Adresse aus einem Land einwählen, in dem keine Alterskontrollen gelten. Mit VPNs lassen sich auch staatliche Zensurmaßnahmen umgehen. Deswegen gehen autoritäre Regime, beispielsweise in Russland und China schon lange repressiv gegen sie vor.

Europa will den Zugang von Jugendlichen zu Social Media reglementieren. Eine dazu nötig App, mit der alle Nutzer*innen dann ihre Gesichter und Ausweise scannen müssten, ist laut Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) angeblich bereits fertig.

Nun richtet sich auch in Europa der Blick auf die VPN-Anbieter. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments hat eine Analyse über VPNs und den „Schutz von Kindern“ geschrieben. Er sieht „eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden muss“, so die Analyse, und stellt die Option vor, auch VPN-Anbietern Alterskontrollen aufzuzwingen. Er problematisiert, dass VPN-Dienste in Großbritannien enorm populär geworden seien, seit Jugendliche bestimmte Seiten nicht mehr betreten dürfen.

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Das Ende der Anonymität im Netz?

In Großbritannien wird gerade verhandelt, welche Dienste künftig mit Alterskontrollen und Zugangssperren für Minderjährige versehen werden sollen. Im Gespräch sind auch VPN-Dienste. Gegen die Ausweitung von Alterskontrollen über die Big-Tech-Plattformen hinaus stellten sich kürzlich zivilgesellschaftliche Akteure wie die Electronic Frontier Foundation und Unternehmen wie Mozilla oder Proton. James Baker von der Open Rights Group schreibt in einem Statement: „Die Ausweitung der Altersverifizierung wird die Vormachtstellung großer Technologieunternehmen festigen und kleine sowie ehrenamtlich betriebene Dienste schädigen, die sich die Einhaltung der Vorschriften möglicherweise nicht leisten können.“

Tatsächlich ist das Problem noch deutlich größer: Müssten Menschen zur Nutzung von VPN tatsächlich ihren Personalausweis vorlegen, ginge beispielsweise Whistleblower*innen oder Oppositionellen ein wichtiges Werkzeug verloren, ihre Anonymität zu gewährleisten. Journalist*innen könnten nicht mehr undercover oder in regional beschränkten Inhalten im Netz recherchieren, zivilgesellschaftliche Akteur*innen ihre Daten nicht vor staatlichen Zugriffen schützen.

Alle datenschutzinteressierten Privatpersonen verlören eine populäre und einfach zu nutzende Möglichkeit, ihre Identität gegenüber Plattform- und Websitebetreibern zu verschleiern. Die Möglichkeit, anonym und frei kommunizieren zu können, ist grundlegende Eigenschaft einer Demokratie.

Über die Autor:innen

  • Martin Schwarzbeck
    Darja Preuss

    Martin ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042


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19 Kommentare zu „Wer Kinder ausschließen will, muss Anonymität verbieten“


  1. Anonym

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    „Wer Kinder ausschließen will, muss Anonymität verbieten“

    Genau das Ziel ist Sinn und Zweck der Übung.


  2. Anonym

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    Was mich ehrlich gesagt am meisten an dem ganzen entsetzt, ist dass der Vorschlag ausgerechnet vom wissenschaftlichen Dienst des Europaparlaments kommt.
    Eigentlich hätte ich gerade von denen mehr Realitätssinn erwartet.
    Bei Kommission oder Rat hätte es mich nicht mal gewundert.

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das alle VPN-Anbieter mitmachen werden.
    Vermutlich kommen dann in nächster Zeit Drohungen sich aus der EU zurückzuziehen.

    Bei den ganzen Forderungen, die die selbst ernannten „Kinderschützer“ mittlerweile stellen bzw bei den Verhältnissen, die die erzeugen wollen stelle ich mir inzwischen vor, wie es wohl wäre, wenn man mal als Experiment die Kinder wirklich für ein paar Monate in ein Land bringen würde, wo solche autoritären Verhältnisse schon herrschen wie die EU sie will.

    So wie die Politiker handeln muss es ja in diesen Diktaturen für die Kinder ja wesentlich sicherer als bei uns sein.


    1. Anonym

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      Bezüglich Kinderschutz im Internet haben wir jetzt 30 Jahre Erfahrung ohne und eine klare Erkenntnis: unnötig. Es gibt sehr negative Aspekte wie zB die grossen Plattformen und dort ist Schutz notwendig, aber das betrifft eben alle und nicht nur Kinder.


  3. David

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    Solange man (noch) eine verfassungsmäßige Ordnung mit Demokratie und Rechtsstaat hat sollte man die Anwendung von Art. 20 Abs. 4 GG (das Widerstandsrecht) nicht unmöglich machen.

    Man kann ja nicht wissen wer in Zukunft an der Macht sein könnte.


  4. Anonymous

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    Was für ein Quatsch. „Wer Kinder ausschließen will, muss Anonymität verbieten“ ist einfach nur gelogen.

    Man könnte auch die Betriebssysteme auf Kernelebene verdongeln und so Zugriffe auf Seiten, die nicht gewhitelistet sind, blockieren… Wobei so krasse Maßnamen nichtmal nötig wären.

    Ich habe ja immernoch den Traum von einem Web-Of-Trust revival :D
    Keine Userrezensionen, sondern Lizenzierung für einzelne Seiten durch anerkannte Institute. Nur wer zertifiziert ist bekommt eine Alterseinstufung und kann angesurft werden.

    Was ich auch nicht verstehe ist die Diskussion bezüglich Alterskontrolle und Medienkompetenz. Als ob es so schwer wäre, eine stufenweise, kontrollierte Heranführung an das „freie“ Internet zu bewerkstelligen.


    1. Anonym

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      „Keine Userrezensionen, sondern Lizenzierung für einzelne Seiten durch anerkannte Institute. Nur wer zertifiziert ist bekommt eine Alterseinstufung und kann angesurft werden.“

      Zum einen wird das „freie“ Angebot damit auf die eingeschränkt, die sich den Aufwand und uU Haftungsrisiko leisten können.

      Zum anderen muss weiterhin „Volljährigkeit“ für unbegrenzten Zugriff validiert werden, löst also kein Problem.

      Und natürlich baute man damit eine komplette Zensur- und Kontrollstruktur auf, Big Tech würde es lieben.


    2. Man könnte auch mal die Klappe halten

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      > Man könnte auch die Betriebssysteme auf Kernelebene verdongeln …

      Das der ultimative Weg in den Abgrund. Schäm dich mal!


  5. Klaus

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    Merz und sein „offenenes Visier“ im Netz … hinter einer Kompanie Anwälte.


  6. Andi

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    Der Vorschlag des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments, Anonymität im Netz abzuschaffen, um Kinder von Social Media auszuschließen, ist verfassungswidrig, datenschutzrechtlich grotesk und demokratiepolitisch brandgefährlich.

    Anonymität ist kein Privileg, sondern eine Voraussetzung für freie Meinungsäußerung, Whistleblowing und den Schutz von Minderheiten. Eine Personalausweispflicht für VPNs oder Social Media würde diese Rechte systematisch aushöhlen und eine Massenüberwachungsinfrastruktur schaffen – genau das, wovor das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten warnt (vgl. Volkszählungsurteil 1983, BVerfGE 65, 1).

    Datenschutzrechtlich verstößt ein solches Vorhaben gegen die DSGVO (Art. 5, 6, 9), die eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (wie Alter oder Identität) nur unter strengsten Voraussetzungen erlaubt. Eine flächendeckende Ausweispflicht wäre unverhältnismäßig, da sie alle Nutzer:innen – nicht nur Kinder – einer permanenten Identitätskontrolle unterwirft. Zudem würde sie Datenlecks und Missbrauch Tür und Tor öffnen, wie Elternverbände und Datenschützer zu Recht warnen.

    Politisch ist der Vorschlag ein Trojanisches Pferd: Wer Anonymität abschafft, um Kinder zu schützen, zerstört gleichzeitig den Schutz für Journalist:innen, Aktivist:innen, Betroffene von Gewalt oder Diskriminierung. Die Geschichte lehrt: Wer die Infrastruktur für Überwachung schafft, wird sie auch missbrauchen. Statt die Rechte aller zu opfern, müssen technische Lösungen gefunden werden, die Alterskontrollen datensparsam und anonym ermöglichen.

    Dieser Vorschlag ist kein Jugendschutz, sondern ein Angriff auf die Grundrechte aller. Wer ihn unterstützt, betreibt Digitalen Autoritarismus unter dem Deckmantel der Fürsorge. Das Grundgesetz und die DSGVO lassen dafür keinen Spielraum. Punkt.


  7. Ich frage mich, was der andere Teil der Netzpolitik-Redaktion dazu sagt, der dem spalterischen „digitale Gewalt“-Narrativ auf den Leim gegangen ist.


    1. Anonym

      ,

      Da herrscht vornehmes Schweigen, da ja nicht sein kann, was nicht sein darf…


  8. KonzeptGAU

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    Der beste Kinderschutz ist eine mittels Identifikation gesicherte Internethistorie.


  9. Punkt

    ,

    Ich persönlich finde es in diesem Zusammenhang sehr befremdlich, dass der Staat (Auf Landes- oder EU-Ebene) jedem einzelnen Bürger eine Pflicht und ein Handlungszwang auferlegt, was eigentlich nur eine mehr oder weniger kleine Gruppe betrifft.
    Soll heißen: Wenn der Staat der Meinung ist, dass Kinder geschützt werden müssen, dann sollten in erster Linie die Eltern adressiert und in die Pflicht genommen werden (inkl. Bußgelder etc.). Als nächste/weitere Stufe sehe ich die Anbieter der Plattformen in der Pflicht. Vor Jahrzehnten gab es mal eine „Zugangsbeschränkung“ zu sexuellen Inhalten auf einer Webseite, die darin bestand, dass man einen bestimmten Zahlencode auf seinem Personalausweis eintragen musste. Daraus wurde anscheinend das Geburtsjahr extrahiert und (beim Bestehen dieser Prüfung) die Webseite freigegeben. Warum geht so etwas nicht mehr?

    Es zeigt sich immer mehr, dass sich die Politik in dieser Sache schon viel zu sehr hineingesteigert hat und mit Kanonen auf Spatzen schießen will. Die Nebenwirkungen werden mit dem immer selben Phrasen beiseite gewischt.

    Das Schlimmste dabei ist, dass andere Maßnahmen, z.B. beim Thema Kindesmissbrauch, deutlich wirkungsvoller wären. Es wurde sogar schon festgestellt, dass eine mögliche Vorratsdatenspeicherung bei der Aufklärung von Straftaten keinen signifikanten Anstieg bei der Aufklärungsquote bringt.


  10. Anonymous

    ,

    Was passiert denn wen ich mein eigene VPN hoste? Muss ich mich selber bei den behörden melden und mich verifizieren lassen? :)


    1. Anonym

      ,

      VPN werden unter Registrierungsvorbehalt gestellt und ansonsten verboten und unterdrückt, funktioniert in China ja auch™.

      Wer das umgeht, macht sich strafbar und damit angreifbar.


  11. Anonym

    ,

    Weil ich immerzu lese, dass der Wiss. Dienst etwas fordere, in den Raum stelle oder sonst sich äußere, möchte ich das Gegenteil behaupten:
    Der WD trägt gemäß seinem Auftrag Informationen zusammen.
    Er sagt „_Some argue_ that access to VPN services should be restricted to users above a digital age of majority“. (emphasis mine)
    Direkt die erste verlinkte Quelle unter der Topic-Überschrift „A loophole that needs closing“ greift diese These mit mehreren Argumenten an.
    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass der Text sich tendenziös liest und anders geschrieben sein sollte, aber hier wie bei Heise scheint mir die Zuschreibung eines eigenständigen Urteils des Wiss. Dienstes die privacy-feindliche Position zu adeln – der Wiss. Dienst macht keine eigene Aussage zu politischen Entscheidungen.
    Weder legitimiert er hier Überwachung als wissenschaftlich geboten noch degradiert er sich selbst zum Handlanger. Er beschreibt den Diskurs.


    1. Anonym

      ,

      Exakt, der wissenschaftliche Dienst ist eben wissenschaftlich.

      Das ist für „linke“ Medien nur leider nicht mehr begreifbar oder akzeptabel, denn dort hat „Haltung“ das Primat über „Journalismus“ erlangt. Ist zB auch bei der taz mit dem Generationswechsel in der Redaktion krass zu beobachten.


  12. Spaghettimonster

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    Eltern haften für ihre Kinder? Selbst ein Fedora hat eine Kindersicherung. K.a. wie die funktioniert, aber man wird wohl noch einfach eine kindgerechte und altersgerechte Whitelist erstellen können. Wenn die Kleinen dann sudo knacken können, haben sie sich ihre Pornos verdient.

    Ich hoffe der Mist wird von den Gerichten abgeschmettert.


  13. Spaghettimonster

    ,

    Noch ein Nachtrag: wie bezahlen eigentlich Kinder ihre VPNs? Machen die das mit Bitcoin oder der Kreditkarte der Eltern oder per Banküberweisung?

    Wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen und die Kreditkartenabbuchung nicht überprüfen, kann man wohl schwer freie Bürger in die Haftung nehmen.

    Ich sehe schwere Verfassungsbrüche im jetzigen Gutachten. Ein Ottonormal-Windows/Linux, was Kinderkonten zur Verfügung stellt, die VPNs und Admin-Rechte verbieten und auf Systemebene nur kuratierte EU-IP-Whitelists zulassen, wäre die sinnvollere Alternative (Pornhub & Co gehen dann nur auf dem Admin/Elternkonto-Konto).

    Wenn die Eltern immer noch zu faul sind, solche recht einfach zu implementierenden Kinderkonten in Anspruch zu nehmen, kann der freie Bürger nur sehr deutlich sagen: lasst mich mit eurem verfassungsfeindlichen Unfug in Ruhe!

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